Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet zum einen das Zivilrecht mit Spezialisierungen auf den nachfolgend genannten Gebieten, zum anderen das Strafrecht.

-  Wohnungseigentums- und Mietrecht 

- Arbeitsrecht 

- Familienrecht 

- Verkehrsrecht Unfallsachen/Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen

Soweit das angefragte Gebiet nicht zu meiner eigenen Fachrichtung zählt, z.B. in notariellen oder steuerrechtlichen Angelegenheiten, steht mir ein interdisziplinäres Netzwerk an Spezialisten zur Verfügung, auf das ich in einem solchen Fall zurückgreife. Auf diese Weise können zudem komplexe juristische Sachverhalte, die Spezialisten aus unterschiedlichen Gebieten erfordern, bearbeitet werden, wobei ich stets Ansprechpartner für den Mandanten bleibe.