Zu einer angestrebten langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinen Mandanten gehört auch eine transparente Abrechnung meiner Tätigkeit. Mein Honorar berechne ich daher grundsätzlich auf der gesetzlichen Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Für rechtsschutzversicherte Mandanten führe ich als zusätzlichen Service kostenlos die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und hole eine Kostenzusage ein. Die Abrechnung erfolgt dann ausschließlich zwischen mir und der Rechtsschutzversicherung.

Wenn das Honorar nicht von einer Rechtschutzversicherung getragen wird, kümmere ich mich im Interesse des Mandanten selbstverständlich auch darum, die Rechtsanwaltsgebühren von der Gegenseite auf prozessualer oder materiell-rechtlicher Grundlage, z.B. als Schadensersatz, erstattet zu erhalten.

Grundlegende und  umfassende Informationen zum Thema Anwaltsgebühren erhalten Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer  http:// www brak.de. Dort finden Sie zur Mandanteninformation auch einen  “Leitfaden Anwaltsgebühren”. Haben Sie bitte keine Scheu, mich persönlich anzusprechen,  selbstverständlich auch zum Thema “Prozeßkostenhilfe und  Beratungshilfe”.